Jutta Franke, Heilpraktikerin für Psychotherapie
Wofür steht die Berufsbezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie?
In den Medien kursieren immer wieder aufs Neue irritierende Berichte über den Beruf der Heilpraktiker mit Erwähnung der seit vielen Jahren immer wieder drei gleichen Fallbeispiele. Mit den folgenden Informationen hoffe ich, etwas mehr Klarheit über meinen Beruf vermitteln und mögliche Bedenken ausräumen zu können.
So ist vielen z. B. nicht bekannt, dass es auch im heilpraktischen Beruf verschiedene Fachrichtungen gibt: somatische, podologische, ergotherapeutische, physiotherapeutische und psychotherapeutische Heilpraktiker:innen. Alle haben sich auf ein oder mehrere Behandlungsgebiete spezialisiert, schauen aber prinzipiell ganzheitlich auf den zu behandelnden Menschen.
Auch ist die heilpraktische Tätigkeit nicht zwingend mit einer homöopathischen Behandlung gleichzusetzen. In jedem Fall jedoch basiert sie auf Heilung durch die Natur. Selbstheilungskräfte werden aktiviert und ggf. mit naturheilmedizinischen Mitteln unterstützt.
Wir kennen unsere Grenzen, leiten im Bedarfsfall an Fach- und Arztpraxen weiter, stehen einer Zusammenarbeit mit Fachärzt:innen offen gegenüber und wir betrachten uns und unsere Behandlungsform nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung zur Schulmedizin.
Während die klassische Psychotherapie in kassenärztlichen Praxen meist nur mit drei oder vier Methoden arbeitet, stehen uns Heilpraktiker:innen für Psychotherapie zahlreiche Therapieansätze zur Verfügung. Damit können wir viel gezielter auf die Probleme der zu behandelnden Personen eingehen und mit ihnen ganz persönliche und individuelle Lösungen entwickeln.
Der Mensch
„Geh du vor“, sagte die Seele zum Körper, „auf mich hört er nicht. Vielleicht hört er auf dich.“
„Ich werde krank werden, dann wird er Zeit für dich haben“, sagte der Körper zur Seele.
(Ulrich Schaffer)
Hier einige wichtige Faktoren:
1. Staatlich anerkannter Beruf:
Um sich Heilpraktiker:in für Psychotherapie (HP-psych) nennen und praktizieren zu dürfen, wird zunächst eine üblicherweise mehrjährige und umfangreiche Ausbildung in den Grundlagen der Psychiatrie und Psychologie an einem renommierten psychologischen Ausbildungsinstitut absolviert. Anschließend erfolgt die Überprüfung des Fachwissens mittels schriftlicher und praktischer Prüfungen durch das Gesundheitsamt. Diese Prüfungen umfassen das gesamte Wissensgebiet und sind sehr streng. Laut Fachverbänden bestehen lediglich 20-30% aller Anwärter:innen die amtlichen HP-psych-Prüfungen.
2. Praktische Ausbildung:
Nach der Grundausbildung und der amtlichen Zulassung erfolgen die zum größten Teil mehrjährigen Ausbildungen in den praktischen Methoden und Verfahren, in denen man wiederum Abschlussprüfungen ablegen muss. HP-psych dürfen ausschließlich die Methoden und Verfahren anwenden, die sie nachweislich erlernt haben, bzw. in denen sie zertifiziert sind.
3. Fortbildungspflicht:
Weiterhin unterliegen wir der Fortbildungspflicht. Das bedeutet, dass wir uns regelmäßig neues Fachwissen aneignen sowie bewährte Methoden aktualisieren und vervollständigen.
4. Therapiefreiheit:
Da uns die Abrechnung mit Krankenkassen nicht möglich ist, unterliegen wir auch nicht deren Vorgaben. Während die klassische Psychotherapie meist nur mit den von den Krankenkassen bezahlten drei oder vier Methoden arbeitet, stehen uns HP-psych zahlreiche Therapieansätze zur Verfügung. Damit können wir viel gezielter auf die Probleme der zu behandelnden Personen eingehen und mit ihnen ganz persönliche und individuelle Lösungen entwickeln.
5. Zeit:
Der mögliche Einsatz von Kurzzeittherapie-Methoden (längst nicht jedes psychische Problem bedarf einer jahrelangen verhaltenstherapeutischen Behandlung), sorgt dafür, dass viele Patient:innen in unserer Obhut nur wenige Monate in Behandlung sind – manchmal braucht es auch nur wenige Sitzungen. Somit sind wir in der Terminplanung sehr viel flexibler als die kassenärztlichen Praxen. Während man dort oftmals viele Monate auf einen Therapieplatz warten muss, ist die Wartezeit bei HP-psych in der Regel deutlich kürzer. Außerdem können wir mehr Zeit in das persönliche Gespräch investieren, was eine sorgfältige Anamnese und Befunderhebung wie auch viel Zeit für die Behandlung selbst gewährleistet.
6. Vertraulichkeit:
Wir unterliegen ebenso wie Ärzt:innen der Schweigepflicht. Daten und Gesprächsinhalte werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen streng vertraulich behandelt. Zudem erteilen wir im Gegensatz zur Kassenleistung keinerlei Auskünfte gegenüber Dritten wie z. B. Versicherungen, Arbeitgebern, Behörden, sofern Sie es nicht ausdrücklich schriftlich wünschen.
Weitere interessante Informationen zum Beruf der Heilpraktiker für Psychotherapie finden Sie auch unter https://www.heilpraktiker.com/heilpraktiker-psychotherapie
Das in dem verlinkten Artikel erwähnte Video können Sie sich auch hier anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=Tt1umiDYBPw